Novelle des Klimaschutzgesetzes eingebracht

- Der Bundestag hat die Novelle des Klimaschutzgesetzes in erster Lesung beraten.
- Ziel des Gesetzes muss sein, als Bundesrepublik insgesamt und gemeinsam mehr Klimaschutz zu erreichen.
- Es ist möglich, die CO2-Lücke zu schließen — das ist die gemeinschaftliche Aufgabe und Verantwortung aller Ampelpartnerinnen in dieser Koalition.
Gesetzentwurf
Das Klimaschutzgesetz wurde 2019 verabschiedet, nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts wurden die Ziele im Gesetz 2021 noch einmal angehoben. Es ist ein Meilenstein der Klimapolitik, denn in ihm werden konkrete Ziele für die Reduktion unserer Treibhausgasemissionen bis hin zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 verbindlich festgeschrieben.
Noch nicht am Ziel
Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass der bisherige Mechanismus des Klimaschutzgesetzes kein Garant für Fortschritt in allen Sektoren war. Das sehen wir etwa im Verkehrssektor, in dem die Klimaziele in den vergangenen Jahren wiederholt verfehlt wurden. Die vom Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen Sofortprogramme zur Nachsteuerung sind vom Expertenrat für Klimafragen als unzureichend und damit nicht gesetzeskonform eingestuft worden.
Es gibt Erfolge, mit denen wir Grüne viel für den Klimaschutz erreicht haben und die Klimaschutzlücke deutlich verringen konnten: Der Umstieg auf erneuerbare Wärme ist beschlossene Sache; der Schienenausbau wird vorangebracht und über die LKW-Maut klimagerecht querfinanziert; der Erneuerbaren-Ausbau wird beschleunigt. Das gibt Rückenwind für viele Akteure vor Ort, die sich seit Langem für die Energiewende stark machen und bisher von langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgebremst wurden.
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag
Bereits im Koalitionsvertrag haben wir mit SPD und FDP vereinbart, dass die Bundesregierung eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorlegt. Diese sieht nun vor, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden soll. Wir haben im Koalitionsausschuss durchgesetzt, dass auch die Sektorziele weiterhin jedes Jahr überprüft werden.
Es wird sehr deutlich zu sehen sein, welche Bereiche zu viele Emissionen ausstoßen. Und genau diese müssen zuallererst Maßnahmen aus ihren Ressorts benennen, wenn Deutschland seine Gesamtziele reißt. Um die Ziele tatsächlich erreichen zu können, sitzen also alle in einem Boot. Denn faktisch gibt es wenig Spielraum, dass ein Sektor die Emissionen aus anderen Sektoren kompensieren kann. Daher kann sich kein Sektor aus der Affäre ziehen. Zudem müssen die Ziele nicht erst im Vorjahr verfehlt worden sein, damit der Nachsteuerungsmechanismus greift. Künftig reicht bereits eine negative Prognose für die Folgejahre.
Verbindlich und gemeinsam ist entscheidend
Aus unserer Sicht ist es entscheidend, wie wir als Bundesrepublik insgesamt und gemeinsam die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele verbindlich erreichen. Das ist bei der Reform des Klimaschutzgesetzes sicherzustellen, denn wir brauchen ein Gesetz, das seinem Namen gerecht wird.
Es soll sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen, als auch Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stärke klug voranbringen. Wir Grüne im Bundestag werden im Bundestag für eine gründliche Beratung sorgen. Es ist möglich, die CO2-Lücke zu schließen — das ist die gemeinschaftliche Aufgabe und Verantwortung aller Ampelpartnerinnen in dieser Koalition.
Es gibt mehr als genug Ideen für Maßnahmen, die unsere Emissionen direkt oder mittelbar senken würden – auch Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag, die nun zügig realisiert werden müssen. Wir sind uns sicher, dass die nun anstehende gründliche parlamentarische Beratung des Gesetzes weitere wichtige Impulse geben wird.