Totalausfall im Verkehrssektor, nachbessern im Gebäudesektor
- Sowohl der Sektor Verkehr als auch der Sektor Gebäude verfehlten ihre Klimaziele für das Jahr 2021. Daher haben am 13. Juli 2022 das Bundesverkehrsministerium für den Verkehrssektor sowie das Bundeswirtschafts und –klimaschutzministerium gemeinsam mit dem Bundesbauministerium für den Gebäudesektor Sofortprogramme vorgelegt.
- Der Expertenrat für Klimafragen hat nach dem Klimaschutzgesetz die Aufgabe, die von den Ressorts vorgelegten Sofortprogramme zu prüfen und zu bewerten.
- Im Grundsatz sieht der Rat das Sofortprogramm für Gebäude als ausreichend an, teilweise mit Nachbesserungsbedarf, und kritisiert das Sofortprogramm aus dem Verkehrsministerium als massiv unzureichend.
Im Bundesklimaschutzgesetz sind für jeden Sektor bis zum Jahr 2030 jährliche Klimaziele festgelegt. Werden diese Ziele verfehlt, müssen die für die Sektoren zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten Sofortprogramme einreichen, in denen sie darlegen, mit welchen Maßnahmen sie die zusätzlich angefallenen Emissionen in den nächsten Jahren wieder einsparen wollen.
Diese Sofortprogramme werden vom Expertenrat für Klimafragen (EKR) hinsichtlich ihrer Klimawirksamkeit geprüft. Dabei wird untersucht, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend sind, die zusätzlich ausgestoßenen Emissionen wieder einzusparen und auch in Zukunft zu vermeiden.
So hatte der Gebäudesektor die im Klimaschutzgesetz festgelegte Jahresemissionsmenge im Jahr 2021 um gut 2 Mio. t CO2. und der Verkehrssektor um 3 Mio. t CO2. überschritten. Daher haben am 13. Juli 2022 sowohl das Verkehrsministerium (BMDV) wie auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesbauministerium (BMWSB) Sofortprogramme vorgelegt, die im Prüfbericht des Expertenrats zum 26. August untersucht wurden.
Der Rat bestätigt, dass das durch BMWK und BMWSB erstellte Sofortprogramm den Bedingungen eines Sofortprogramms nach dem Klimaschutzgesetz entspricht und würdigt positiv, dass es einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Emissionen im Gebäudesektor leisten wird. Auch wenn die Ausgestaltung der Maßnahmen zum Teil noch konkretisiert werden müssen, könne der Gebäudesektor mit dem vorgelegten Sofortprogramm sein Klimaziel bis zum Jahr 2030 erreichen.
Zu dem durch das BMDV vorgelegten Sofortprogramm für den Verkehrssektor stellte der Rat kritisch fest, dass das vorgelegte Programm nicht den gesetzlichen Anforderungen des Klimaschutzgesetzes entspricht. Der Verkehrssektor weist eine Emissionsminderungslücke von 270 Mio. t CO2 bis 2030 auf. Das vorgelegte Sofortprogramm deckt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings nur eine Minderungswirkung von gut 13 Mio. t CO2 ab. Angesichts dieser großen verbleibenden Minderungslücke sah der Rat von einer vertieften Überprüfung der Maßnahmenvorschläge ab und verwies auf die Notwendigkeit des großen Klimaschutz-Sofortprogramms im Herbst.
Die Bundesregierung müsse daher, so der ERK, bei der nun anstehenden Ausarbeitung des Klimaschutzsofortprogramms im Verkehrssektor mit wirksamen zusätzlichen Maßnahmen substantiell nachlegen, um den Verkehrssektor wieder auf Kurs für das 2030-Sektorziel zu bringen. Auch BMWK und BMWSB planen, die Anmerkungen des Rats in die Ausarbeitung einfließen zu lassen. Bis Ende September will die Bundesregierung ihr abgestimmtes Klimaschutzsofortprogramm vorlegen.