Statement vom 10.01.2024

Konstantin von Notz und Marcel Emmerich zur Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Überwachungsgesamtrechnung künftig vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht erstellen zu lassen

Zur Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Überwachungsgesamtrechnung künftig vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht erstellen zu lassen, erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Marcel Emmerich, Obmann im Ausschuss für Inneres und Heimat:

„Endlich bekommt Deutschland eine Überwachungsgesamtrechnung. Dass das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht erstmals die sicherheitspolitischen Befugnisse auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen hin wissenschaftlich und unabhängig untersucht, ist ein echter Meilenstein für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik und den Schutz der Freiheitsrechte. Eine solche Gesamtbetrachtung, auf die sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben, wurde auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer wieder gefordert. Sie bietet die Grundlage für eine grundrechtsorientierte Innen- und Sicherheitspolitik. Hierdurch wird eine langjährige Forderung von uns Grünen sowie ein zentrales gesellschaftspolitisches Vorhaben des Ampel-Koalitionsvertrages umgesetzt. Wir Grünen hätten uns durchaus eine frühere Beauftragung vorstellen können, um den Mehrwert des Überwachungsberichts für die Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode zu nutzen. Dass die Beauftragung nicht so schnell erfolgen konnte, wie wir uns das gewünscht hätten, ändert nichts daran, dass die Überwachungsgesamtrechnung ein wichtiger Schritt ist, um Sicherheitsgesetze auf ihre Effektivität und Grundrechtskonformität hin zu überprüfen. Die Eingriffsbefugnisse unserer Sicherheitsbehörden müssen stets so ausgestaltet sein, dass sie hohen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Dies erhöht am Ende auch immer die Rechtssicherheit für die Mitarbeitenden in den Behörden. Dieser Weg muss weitergehen, indem die verabredete Freiheitskommission zügig folgen muss, um das Ziel verhältnismäßiger Eingriffsbefugnisse zu wahren.“