ÖPNV, Steuer, Energie

Umfangreiche Entlastungen schon ab Mitte 2022

Fahrschein für das 9-Euro-Ticket, im Hintergrund eine Tram in Potsdam.
Am 1. Juni 2022 starten die ersten Maßnahmen aus den Entlastungspaketen der Ampelkoalition, wie das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV. picture alliance | Soeren Stache
25.05.2022
  • Stark steigende Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind zu einer großen Belastung geworden. Die Ampelkoalition hat zügig darauf reagiert und alleine für das Jahr 2022 Entlastungen in Höhe von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
  • Die verschiedenen Maßnahmen folgen zwei Strategien: Zum einen Entlastungen, die allen Bürger*innen zu Gute kommen, zum anderen Entlastungen für die, die besonders darauf angewiesen sind. 
  • Neben den finanziellen Entlastungen wird auch der Ausstieg aus teuren fossilen Energieträgern endlich vorangebracht und der ÖPNV gestärkt.

Vom 1. Juni an starten die von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachten Entlastungen. Dabei werden zwei Strategien verfolgt: Einerseits entlasten wir mit den steuerlichen Maßnahmen wie der Anhebung des Grundfreibetrags, der Energiepreispauschale oder dem 9-Euro-Ticket in der gesamten Breite und sorgen dafür, dass viele Menschen mit den steigenden Preisen nicht alleine gelassen werden.

Andererseits erhöhen wir die Unterstützung gezielt dort, wo sie besonders gebraucht wird: Erwachsene und Kinder in Grundsicherung erhalten etwa einen Einmalzuschuss in Höhe von 200 Euro, Familien erhalten für jedes Kind 100 Euro und es wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für Bedürftige in Höhe von bis zu 270 Euro ausgezahlt.

30 Milliarden allein für 2022

Insgesamt werden Bürgerinnen und Bürger allein in diesem Jahr mit etwa 30 Milliarden Euro entlastet. Dabei sind die Entlastungen für Unternehmen, bei der Energieeffizienz, bei der Neubau- und Sanierungsförderung noch gar nicht berücksichtigt. In den Folgejahren werden die Bürgerinnen und Bürger etwa durch die Anhebung des Grundfreibetrags und die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um weitere 20 Milliarden Euro entlastet.

Die steuerlichen Entlastungen, die Energiepreispauschale und der Kinder-Einmalbonus bringen Familien mit 2 Kindern in diesem Jahr netto knapp 900 Euro mehr in die Kasse.

Die Entlastungen wurden zu einem Großteil von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und kommen nun beginnend mit dem 1. Juni kontinuierlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an.

Übersicht der Maßnahmen

  • Heizkostenzuschuss: Mehr als zwei Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen erhalten zum 1. Juni 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro (Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro), um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern.
  • 9-Euro-Ticket: Vom 1. Juni bis zum 31. August werden die Preise im Nahverkehr (ÖPNV) so günstig wie nie: Nach dem Motto “9 für 90” werden drei Monate lang bundesweit die Monatstickets nur 9 Euro kosten. Wer bereits ein Abo bezieht, erhält die gezahlte Differenz erstattet.
  • Absenkung der Energiesteuer: Auch die Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, werden entlastet. Ebenfalls befristet vom 1. Juni bis zum 31. August werden die Energiesteuern auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt - nach Angaben des Finanzministeriums wird der Liter Benzin dann um 35 Cent günstiger, der Liter Diesel um knapp 17 Cent.
  • Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird zum 1. Juli 2022 entfallen. Damit kann der Strompreis um 3,723 Cent je Kilowattstunde günstiger werden.
  • Kinderbonus: Familien sind besonders von den Preissteigerungen betroffen. Daher werden sie mit einer Einmalzahlung von 100 Euro für jedes Kind, ergänzend zum Kindergeld im Juli 2022, unterstützt.
  • Kindersofortzuschlag: Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat werden ab Juli unbürokratisch von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterstützt.
  • Einmalzahlung: Einmalig 200 Euro werden im Juli 2022 an alle erwachsenen Beziehenden von ALG II, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung und für Asylbewerber*innen ausgezahlt.
  • Einmalzahlung für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro im Juli 2022.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Die Entlastung kommt im Juni/Juli 2022 bei den Bürger*innen an.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Die Entlastung kommt im Juni/Juli 2022 an.
  • Pendler: Die bereits mit der Einführung der CO2-Bepreisung beschlossene und bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent (ab dem 21. Kilometer) wird vorgezogen. Das gilt auch für die bis 2026 befristete Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie. Die Entlastungen kommen im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Laufe des kommenden Jahres an. Gleichzeitig strebt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.
  • Energiepreispauschale: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Steuerklassen I-V wird im September 2022 einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, Selbstständige erhalten eine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Auch die Voraussetzungen für ein Energiegeld werden vorangebracht, die Bundesregierung wird einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID entwickeln.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt voraussichtlich ab Oktober 2022 auf 12 Euro und sorgt für eine Erhöhung des Nettoeinkommens von vielen Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Wir wollen außerdem Mieterinnen und Mieter ab dem 1. Januar 2023 entlasten und die Vermieter*innen an den CO2-bedingten Mehrkosten beim Heizen beteiligen.

Rentnerinnen und Rentner können auf vielfältige Weise von den Entlastungspaketen profitieren: durch den Heizkostenzuschusses für arme Haushalte, das 9-Euro-Ticket, die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags oder den Einmal-Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Die Renten werden zudem zum 1. Juli 2022 um mehr als 5 Prozent im Westen und mehr als 6 Prozent im Osten steigen.

Auch Studierende erhalten zielgenau Unterstützung: Der Heizkostenzuschuss für die rund 500.000 Empfängerinnen und Empfänger von BAFöG und Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld wurde verdoppelt auf einmalig 230 Euro. Diese werden diesen Sommer ohne weiteren Antrag automatisch an alle Berechtigten ausgezahlt. Auch Studierende können zudem mit dem 9-Euro-Ticket günstig mobil sein. Sofern sie einen Job in Steuerklasse I - V ausüben, können sie auch von der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro profitieren.

Und, nicht vergessen: Neben all diesen mittelbaren und unmittelbaren finanziellen Entlastungen hat die Ampelkoalition auch zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten vorangetrieben und die Energiesicherheit gestärkt werden. Auch das wird sich langfristig auszahlen, sowohl finanziell als auch beim Erreichen der Klimaziele.