Online-Fachgespräch Keine Sonderrechte für den Adel
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Uhrzeit | Programm |
16.00 | Begrüßung und politische Einführung: Katrin Göring-Eckardt |
16.05 | Kurzinterview mit |
16.15 | Diskussionsrunde mit Prof. Dr. Marietta Auer Prof. Dr. Eckart Conze Dr. Stephan Malinowski Prof. Dr. Sophie Schönberger Moderation: Erhard Grundl MdB |
16.40 | Diskussion unter Einbindung von Fragen aus dem Publikum |
17.25 | Schlusswort Erhard Grundl MdB |
17.30 | Ende der Veranstaltung |
- Seit 2014 wird mit den Hohenzollern über Entschädigungen für Enteignungen nach 1945 verhandelt.
- Das Ausgleichsleistungsgesetz (AusgLeistG) von 1994 schließt diejenigen von Ansprüchen aus, die dem Nationalsozialismus zur Macht verholfen haben.
- In Fachkreisen besteht Einigkeit: Eine „erhebliche“ Vorschubleistung durch den Sohn des letzten deutschen Kaisers gilt als erwiesen.
In der Veranstaltung mit den Juristinnen Prof. Marietta Auer und Prof. Sophie Schönberger sowie den Historikern Prof. Eckart Conze und Dr. Stephan Malinowski, zu der Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Erhard Grundl, Sprecher für Kulturpolitik, eingeladen hatten, wurde die Zielsetzung des Gesetzgebers beim Ausgleichsleistungsgesetz verdeutlicht: Die „Unwürdigkeitsklausel“, die Fragen nach historischer Verantwortung mit eigentumsrechtlichen Fragen verbindet, verfolgt einen Gerechtigkeitsanspruch. Entschädigung erhält nicht, wer den Nationalsozialisten zur Macht verholfen und damit beispiellose Menschheitsverbrechen und einen entfesselten Weltkrieg möglich gemacht hat. Wie Marietta Auer es formulierte: Ohne einen „moralischen Grundkonsens“ funktioniert eine demokratische Gesellschaft nicht. NS-Täter nicht zu belohnen gehöre zur „DNA“ unseres Rechtssystems.
Eine „erhebliche“ Vorschubleistung zeichne sich durch Stetigkeit und eine gewisse Wirksamkeit aus, so Sophie Schönberg. Die Geschichtswissenschaft sieht den „erheblichen“ Vorschub als erwiesen an. Hierzu existiere inzwischen ein nationaler und internationaler Forschungsstand, so Eckart Conze. Vor allem Stephan Malinowskis neueste Arbeit bringt aktuell weitere Fakten zu Tage. Sie belegen, dass der Kronprinz sein symbolisches Kapital nutzte, um, für ein Millionenpublikum sichtbar, als Werbeträger für die Nationalsozialisten zu wirken. Höhepunkt dieses Wirkens war der Tag von Potsdam. Wie die Historikerin Karina Urbach es in einem Videoclip zur Veranstaltung formulierte, „wenn jemand wie er nicht Vorschub geleistet hat, wer dann?“
Die vertraulichen Verhandlungen der Bundesregierung mit den Hohenzollern müssen daher beendet werden. Gerichte haben hier zu entscheiden. Für ihre Urteilsfindung sind Richterinnen und Richter auch künftig auf historische Expertise angewiesen.
Sonderrechte für den Adel kann es in unserer Demokratie nicht geben
Bei Frage der Vorschubleistung geht es auch um die Aufarbeitung deutscher Geschichte. Sie ist eine res publica, eine Sache von öffentlichem Interesse. Dem steht eine Flut an Verfahren gegenüber, mit der die Hohenzollern-Anwälte Vertreterinnen und Vertreter der Geschichtswissenschaft sowie aus Politik und Medien überziehen. Wenn ein renommierte Historiker wie Winfried Süß sagt, er fühle sich nicht mehr frei, dann wird deutlich worum es: Um Einschüchterung, darum eine missliebige Debatte zu behindern. Das hätte sie noch nicht erlebt, so die Juristin Sophie Schönberger.
Erhard Grundl betonte, dass der Kronprinz durch Verhandlungen, die die Frage der Vorschubleistung ausklammern, nicht quasi entlastet werden darf. Sonderrechte für den Adel kann es in unserer Demokratie nicht geben. Die kritische Aufarbeitung ist dringend erforderlich und darf weder bedroht noch unterbunden werden.