Wohn- und Kindergeld, Energie, Steuern

Weitere Entlastungen auf den Weg gebracht

Plenum im Bundestag
Die Ampelkoalition hat zahlreiche weitere Vorhaben auf den Weg gebracht, die kurz- und langfristig weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger bringen, etwa eine Energiepreispauschale für Rentner*innen und ein zweiter Heizkostenzuschuss. picture alliance / Jean MW/Geisler-Fotopress
17.11.2022
  • Die Ampelkoalition hat zahlreiche weitere Vorhaben auf den Weg gebracht, die kurz- und langfristig weitere Entlastungen für Bürger*innen und Bürger bringen.
  • Dazu zählen einmalige Leistungen wie der zweite Heizkostenzuschuss und die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner, die zügig umgesetzt werden und bereits am 20. Oktober vom Bundestag beschlossen wurden.
  • Aber auch dauerhafte Verbesserungen, wie das 49-Euro-Ticket, die Reform des Wohngeldes, das Bürgergeld und zahlreiche steuerliche Verbesserungen wurden bereits vom Bundestag beschlossen oder auf den Weg gebracht. 

1. Wohngeld-Plus und zweiter Heizkostenzuschuss 

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz weiten wir den Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen (bisher: 600.000) Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, aus und führen eine Heizkosten- und eine Klimakomponente ein. Hinzu kommen weitere Verbesserungen wie die Verlängerung des Bewilligungszeitraums, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen und die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen.

Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird 1-Personen-Haushalte mit monatlich 110,40 Euro und 5-Personen-Haushalte mit monatlich 225,40 Euro entlasten. Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau abgefedert, für 1-Personen-Haushalte um monatlich 19,20 Euro und 5-Personen-Haushalte um monatlich 39,20 Euro.  

Als kurzfristige Entlastung bei den gestiegenen Energiekosten wird für die Heizperiode September bis Dezember 2022 ein Heizkostenzuschuss II ausgezahlt werden, der für 1-Personen-Haushalte 415 Euro, für 2- Personen-Haushalte 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzliche 100 Euro beträgt. Der Heizkostenzuschuss geht vorwiegend an Bezieher*innen und Bezieher von Wohngeld. Aber auch Bezieher*innen und Bezieher von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld erhalten ihn in Höhe von 345 Euro pro Person. 

Gesetzentwurf "Wohngeld-Plus" - am 10. November vom Bundestag beschlossen.

Gesetzentwurf Heizkostenzuschuss II - am 20. Oktober vom Bundestag beschlossen.

2. Erhöhung des Kindergelds

Um Familien noch stärker zu entlasten, hat sich die Ampelkoalition auf eine weitere Erhöhung des Kindergeldes verständigt. Bereits vom 01. Januar 2023 an soll das Kindergeld für jedes Kind auf 250 Euro im Monat erhöht werden. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets war die Erhöhung des Kindergeldes auf 237 Euro pro Kind vorgesehen, in den Verhandlungen konnten wir uns in der Ampelkoalition noch auf eine weitere substantielle Steigerung einigen.

Ab 2025 soll dann die Kindergrundsicherung dafür sorgen, dass Familien einfach und fair unterstützt werden.

Die Erhöhung soll umgehend im Parlament beschlossen werden.

3. Gas- und Strompreisbremse

Die Gaspreis-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht umfangreich Maßnahmen vorgestellt, wie Gas- und Fernwärme-Kund*innen finanziell entlastet und gleichzeitig Sparanreize gesetzt werden können, um den zwei großen Herausforderungen auf dem Gasmarkt zu begegnen: deutlich gestiegene Preise sowie eine stark reduzierte Verfügbarkeit von Gas in Europa. Privatkunden werden demnach durch die Übernahme des Dezember-Abschlags und einen gedeckelten Gas- und Strom ab 1. März 2023 (dann auhc rückwirkend ab 1. Januar berechnet) profitieren. Auch Unternehmen und Industrie werden von der Preisbremse profitieren. 

Am 10. November hat der Bundestag die von der Ampelkoalition vorgelegte Übernahme des Dezember-Abschlags für Gas- und Fernwärmekunden (für Letztverbraucher) beschlossen. Damit ist die geplante Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse gesichert.

Gas- und Strompreisbremse - am 16. Dezember vom Bundestag beschlossen.

Soforthilfe für Letztverbraucher (Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, im Rahmen des GE zum ERP-Sondervermögen) - am 10. November vom Bundestag beschlossen.

4. Einmalzahlung für Studierende 

Studierende und Fachschüler*innen erhalten eine Einmalzahlung von 200 EUR. Die Einmalzahlung ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen wie das BAföG angerechnet. Antragsberechtigt sind alle an einer Hochschule immatrikulierten Studierenden sowie Schüler*innen einer Fachschule, Berufsfachschule oder eines vergleichbaren Bildungsgangs, die zum 1. Dezember für den Besuch angemeldet waren.

Entsprechend sind auch internationale Studierende oder Auszubildende in einer schulischen Berufsausbildung anspruchsberechtigt. Die Einmalzahlung ist bereits vom Bundeskabinett beschlossen und soll noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Abwicklung und Auszahlung wird über die Bundesländer erfolgen. 

5. Energiepreispauschale für Rentner*innen  

Die anhaltenden Preissteigerungen betreffen viele Rentnerinnen und Rentner ganz besonders. Wir Grüne im Bundestag haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass auch sie finanzielle Unterstützung erhalten. Die nun auf den Weg gebrachte Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro entspricht der Summe, die Erwerbstätigen bereits im September ausgezahlt wurde. Einbezogen werden nicht nur die Altersrentnerinnen und -rentner, sondern auch Menschen, die Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrenten beziehen.

Darüber hinaus unterstützen wir die Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie Landwirt*innen. Damit kommt die Pauschale mehr als zwanzig Millionen Menschen zugute. Sie wird nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen und wer etwa Grundsicherungsleistungen bezieht, kann die Summe in vollem Umfang behalten. Sie ist zudem nicht pfändbar. Allerdings ist sie einkommensteuerpflichtig – je niedriger die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.

Die Pauschale wird von der Deutschen Rentenversicherung noch in diesem Jahr automatisch ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht notwendig. 

Mehr Informationen zur Energiepreispauschale

Gesetzentwurf zur Energiepreispauschale - am 20. Oktober vom Bundestag beschlossen.

6. Entlastungen für Erwerbstätige mit kleinen Einkommen

Den sogenannten Übergangsbereich bei den Midi-Jobs weiten wir aus. In der Krise ist das ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen eine besonders hilfreiche Entlastung. Dazu heben wir ab dem 1. Januar 2023 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Midi-Job von 1.600 Euro auf 2.000 Euro an.

Beschäftigte in diesem monatlichen Einkommensbereich werden damit um rund 1,3 Milliarden Euro entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen – bei unveränderten Leistungen zum Beispiel ihrer Krankenkasse oder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gesetzenwurf zur Erweiterung des Übergangsbereichs - am 20. Oktober vom Bundestag beschlossen.

7. Jahressteuergesetz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Ampelkoalition auch viele weitere Entlastungsmaßnahmen auf den Weg.  

Mit der Entfristung der Homeofficepauschale werden die Steuerpflichtigen im Jahr um gut 1,7 Mrd. Euro entlastet indem wir einen steuerlichen Abzug der Kosten für das mobile Arbeiten von zu Hause aus auch für die Menschen, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen, sichern. Damit passen wir das Steuerrecht endgültig an die veränderten Bedingungen des Arbeitsalltags an.

Wir werden den steuerlichen Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen bereits ab dem Jahr 2023 in voller Höhe zulassen und so für eine Entlastung allein für das Jahr 2023 in Höhe von mehr als 3 Milliarden Euro sorgen. Bisher können Rentenversicherungsbeiträge nur in einem begrenzten Umfang angesetzt werden. Wir wirken so auch einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten entgegen.

Ebenso werden Sparerinnen und Sparern durch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro entlastet. 

Auch für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen schaffen wir steuerliche Erleichterungen und stützen damit den Ausbau der Erneuerbaren. Anlagen bis zu 30 kw (peak) werden durch eine Steuerbefreiung von bürokratischen Hürden befreit. Die Umsatzsteuer auf die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen wird gestrichen.

Jahressteuergesetz 2022am 2. Dezember vom Bundestag beschlossen.

8. Bürgergeld

Mit der größten Regelsatzerhöhung seit Einführung von Hartz IV sollen die Regelsätze zum 1. Januar 2023 um etwa 50 Euro auf über 500 Euro steigen. Die neue Berechnungsmethode bildet die derzeit hohe Inflation vorausschauender ab als bisher. Auch die Hinzuverdienstregeln werden geändert, sodass Menschen in der Grundsicherung vom eigenen Arbeitseinkommen mehr behalten können.

Bürgergeld - am 25. November vom Bundestag beschlossen.

9. 49-Euro-Ticket

Bund und Länder haben sich auf eine Nachfolgelösung verständigt, die sowohl einfach als auch deutlich günstiger als die bisherigen Abonnements ist. Das bundesweit gültige Deutschlandticket soll zügig zu einem Preis von 49 Euro im Monat eingeführt werden. Gewünscht ist der Start zum 1. Januar 2023, ob das tatsächlich möglich ist, müssen die Länder nun in den Ausarbeitungen prüfen. Damit können Fahrgäste Busse und Bahnen in ganz Deutschland günstig und unkompliziert mit nur einem Ticket nutzen, über alle Verbundgrenzen und Tarifgebiete hinweg - ein Quantensprung auch für die Verkehrswende und den Klimaschutz.

Mehr Informationen zum 49-Euro-Ticket