Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch wird aufgehoben. Der Deutsche Bundestag hat das am 24. Juni 2022 endlich beschlossen. Damit geht ein langer politischer Kampf zu Ende. Ärztinnen und Ärzte können in Zukunft Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen.