Ein Polizist steht vor einer S-Bahn
picture alliance | Ole Spata

Innere Sicherheit und Bürgerrechte

Wir stehen für einen starken Rechtsstaat

  • Unsere Freiheit und unsere Demokratie werden massiv angegriffen. Rechtsextreme, aber auch Islamisten wollen Angst und Schrecken verbreiten. Das ist in unserer Demokratie nicht hinnehmbar.
  • Wir Grüne im Bundestag stehen mit unserer Innenpolitik für einen starken Rechtsstaat und Sicherheit für alle Bevölkerungsgruppen. Wir treten für eine Sicherheitspolitik ein, die auf Fakten gründet und für Instrumente, die tatsächlich mehr Sicherheit schaffen.
  • Wir setzen uns ein für den Vorrang der Polizei vor den Geheimdiensten, klare Zuständigkeiten, eine stärkere Zusammenarbeit in Europa, den Ausbau von Prävention und Verschärfungen im Waffenrecht.

Wir Grüne im Bundestag sind überzeugt, dass nur ein starker Rechtsstaat Sicherheit gewährleistet.

Innenpolitik: Sicherheit für alle

Es gilt, alle Bedrohungen der offenen Gesellschaft konsequent im Blick zu haben. Terroristischen Gefahren muss entschieden und effektiv auf allen staatlichen Ebenen begegnet werden. Dazu zählen der islamistische Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz mit 12 Toten ebenso wie die mindestens 213 Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland seit 1990.

Gerade weil wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben, ist unser Land nach wie vor eines der sichersten weltweit. Damit das so bleibt, muss genau auf rechtsstaatliche Verfahren geachtet und jeder Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen entgegengetreten werden. Wer bereit ist, die Freiheit für mehr Sicherheit zu opfern, wird am Ende beides verlieren.

Wir stehen ein für

  • eine Politik, die Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit für alle Menschen in Deutschland gleichermaßen im Blick hat,
  • eine vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Gefahrenabwehr statt sicherheitspolitisch kontraproduktiver Pauschalverdächtigungen und
  • die entschlossene und konsequente Anwendung bestehender Gesetze statt immer neuer symbolischer Gesetzgebung. Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte müssen immer gut begründet sein und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden, wozu wir eine Überwachungsgesamtrechnung erstellen werden.

Gefahrenabwehr: Polizei stärken, Nachrichtendienste besser kontrollieren

Die Aufgaben, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden untereinander wollen wir grundlegend reformieren. Bei der Gefahrenabwehr setzen wir auf einen klaren Vorrang der Polizei vor den Nachrichtendiensten. Eine starke, personell wie technisch gut ausgestattete Polizei sorgt im Alltag für mehr Sicherheit.

Geheimdienstskandale und Fälle von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in Sicherheitsbehörden haben das Vertrauen der Menschen stark erschüttert. Es braucht Nachrichtendienste als rechtsstaatlich handelnde, gut kontrollierte und effektive Institutionen. Nur so können sie ihrer Rolle als wichtiger Teil einer wehrhaften Demokratie gerecht werden.

Wir werden daher

  • die Polizei besser ausstatten – unter anderem durch mehr Personal – und Sachmittel, die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und eine diversitätsorientierte Stellenbesetzungsoffensive,
  • verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der Sicherheitsbehörden bekämpfen, unter anderem durch Sicherheitsüberprüfung von Bewerber*innen, verstärkte Aus- und Fortbildung im Bereich der Grund- und Menschenrechte, Überprüfung verfassungsfeindlicher Einstellungen durch unabhängige Studien und die Einführung eines/r unabhängigen Polizeibeauftragte/n auf Bundesebene,
  • verbesserte gesetzliche Grundlagen in der Sicherheitspolitik schaffen, zum Beispiel beim Einsatz von V-Personen oder durch die Wiedereinführung des Periodischen Sicherheitsberichts,
  • die Kontrolle der Nachrichtendienste, insbesondere die parlamentarische, weiter ausbauen und Betroffenenrechte stärken und
  • die Sicherheitsgesetze auf ihre Auswirkungen und Effektivität hin evaluieren und das Sicherheitsrecht des Bundes, einschließlich der Übermittlungsvorschriften, umfassend reformieren.

Sicherheitsbehörden: Klare Zuständigkeiten und konkrete Gefahrenabwehr

Zielgerichtete rechtsstaatliche Maßnahmen sind unsere Antwort auf die terroristische Bedrohung. Islamistische oder rechtsextreme „Gefährder“, die begründet im Visier der Sicherheitsbehörden sind, müssen engmaschig überwacht werden. Das kostet Geld, bringt aber mehr Sicherheit – anders als Massenüberwachung.

Videoüberwachung kann die Präsenz einer bürgernahen Polizei nicht ersetzen, sie aber an Kriminalitätsschwerpunkten ergänzen. Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab. Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.

Unklare Verantwortlichkeiten sind ein Sicherheitsrisiko. Für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden braucht es daher klare rechtliche Grundlagen, auch wegen des verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebots von Polizeien und Nachrichtendiensten.

Wir werden daher

  • eine rechtliche Grundlage für alle gemeinsamen Zentren von Polizeien und Nachrichtendiensten einführen,
  • die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit rechtsstaatlich und mit hohem Datenschutzniveau intensivieren,
  • das zielgerichtete Vorgehen gegen konkrete Bedrohungssituationen stärken statt Massenüberwachung, die alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt.

Prävention: Effektive Strategie gegen menschenverachtende Ideologien

Wir treten für eine Sicherheitspolitik ein, die auf Fakten gründet, nahe an den tatsächlichen Problemlagen handelt und Prävention zum Kernbestandteil macht. Wir wollen mehr Präventionsarbeit als  Teil einer effektiven Strategie für Innere Sicherheit, damit Menschen nicht in menschenverachtende, Gewalt propagierende Ideologien abgleiten. Das gilt für Rechtsextremismus wie für Islamismus und Verschwörungsideologien.

Wir werden daher

  • Prävention endlich zu einem integralen Teil von Sicherheitspolitik machen,
  • jeglicher Form von Extremismus durch eine Gesamtstrategie begegnen, die auf Prävention, Deradikalisierung und effektiver Gefahrenabwehr basiert und
  • bewährte Präventions- und Deradikalisierungsprogramme, insbesondere in Gefängnissen, auf eine verlässliche finanzielle Grundlage stellen.
  • Wir werden Verschwörungsideologien, die beispielsweise mit rassistischen, antisemitischen oder homophoben und transfeindlichen Thesen Hetze verbreiten, indem sie Schuldzuschreibungen für Corona konstruieren, entschieden entgegentreten.

Waffenrecht: Entwaffnung von Extremist*innen und effektive Kontrollen

Die rechtsterroristischen Anschläge von Halle und Hanau, der Mord an Walter Lübcke und Waffenlager-Funde bei Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern zeigen: Potenzielle Gewalttäter aus dem rechten Milieu kommen immer noch zu leicht an Waffen und oftmals sogar waffenrechtliche Erlaubnisse. Daher  muss das Waffenrecht dringend verbessert werden.

Wir werden daher

  • die Entwaffnung von Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten konsequent vorantreiben,
  • die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre evaluieren und bestehende Kontrollmöglichkeiten effektiver ausgestalten und
  • die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden verbessern.

Bevölkerungsschutz: Ausbau und Stärkung staatlicher und ehrenamtlicher Strukturen

Deutschland hat durch seine föderale Struktur ein hervorragendes Netz aus Behörden und Organisationen, die im Katastrophenschutzfall handlungs- und leistungsfähig sind. Diese Struktur wollen wir durch ein verbessertes Informations- und Koordinations- und Ressourcenmanagement stärken. Der Bund muss im Katastrophenschutz mehr Verantwortung übernehmen und die Länder bei besonderen Lagen direkt, informatorisch und in einem klar definierten Rahmen koordinierend unterstützen.

Wir werden daher

  • den Bevölkerungsschutz erstmals in den politischen Fokus rücken und ihn mit einem Bündel an Maßnahmen stark ausbauen,
  • das Bundesamt für Bevölkerungsschutz neu ausrichten, stärken und es unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzverteilung zur Zentralstelle weiterentwickeln,
  • in föderaler Abstimmung durch bundesweit einheitliche Freistellungs- und Versicherungsschutzregeln die freiwilligen Helfer*innen stärker unterstützen.